uabb domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/sites/lawfirmbackup_200125/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6131Erbschaft in der Corona-Krise – Um die \u00d6ffentlichkeit in der Krisensituation der Corona-Krise zu unterst\u00fctzen, wurden neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Einreichung von Antr\u00e4gen und eidesstattlichen Erkl\u00e4rungen bei den verschiedenen Beh\u00f6rden festgelegt. Dies schlie\u00dft ein, dass das Amt f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten, mit dem sich nat\u00fcrlich viele B\u00fcrger aus Risikogruppen befassen, verschiedene Erleichterungen eingerichtet hat, die das Online-Verhalten in Verfahren zur Beantragung einer Erbschaftsanordnung oder Testamentsvollstreckungsanordnung w\u00e4hrend der Corona-Krise erm\u00f6glichen. Im Folgenden Artikel werden wir dieses wichtige Thema erl\u00e4utern.<\/p>\n
Unsere Anwaltskanzlei<\/a>, in Jerusalem und Tel Aviv ist auf Erbrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt Anw\u00e4lte mit umfassender und nachweislicher Erfahrung in der Beratung und Unterst\u00fctzung in Fragen Vollmacht, Testament, Erbschaftsanordnungen und der Vertretung in Verfahren vor dem Erbschaftsregister und den Gerichten.<\/p>\n Erbschaft in der Corona-Krise – Die Corona-Krise hat dazu gef\u00fchrt, dass wir alle in fast allen Lebensbereichen unsere Gewohnheiten ge\u00e4ndert. Versammlungsbeschr\u00e4nkungen sind zur Routine geworden. Die Regierung hat strenge Richtlinien f\u00fcr die Isolierung zu Hause f\u00fcr diejenigen festgelegt, die mit den mit dem Virus infizierten Personen in Kontakt gekommen sind. Die Aktivit\u00e4ten im \u00f6ffentlichen Sektor, auch vor Gericht, wurden reduziert. Es wird au\u00dferdem empfohlen, Besuche bei \u00e4lteren Menschen und gef\u00e4hrdeten Bev\u00f6lkerungsgruppen zu vermeiden, die wahrscheinlich durch das Coronavirus gesch\u00e4digt w\u00fcrden.<\/p>\n Neben den Beschr\u00e4nkungen ist anzumerken, dass die verschiedenen staatlichen Beh\u00f6rden in vielen Bereichen daran arbeiten, die Bev\u00f6lkerung bei b\u00fcrokratischen und beh\u00f6rdlichen Angelegenheiten zu unterst\u00fctzen. In einem fr\u00fcheren Artikel, der auf der Website unserer Kanzlei ver\u00f6ffentlicht wurde, haben wir unter anderem die M\u00f6glichkeiten zur \u00dcberpr\u00fcfung und Einreichung von eidesstattlichen Erkl\u00e4rungen<\/a> erkl\u00e4rt, zu deren Ausf\u00fchrung derzeit kein physisches Treffen mit einem Anwalt erforderlich ist. In einem anderen Artikel haben wir die Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle und die Bedeutung der Schaffung einer Dauervollmacht<\/a> ohne physische Treffen erl\u00e4utert.<\/p>\n Weitere bedeutende Erleichterungen betreffen Erbschafts- und Testamentsfragen. Das Amt f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten ist die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Erstellung von Testamenten. In F\u00e4llen, in denen der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, werden Antr\u00e4ge auf eine Erbschaftsanordnung gem\u00e4\u00df dem Erbschaftsgesetz beim Amt f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten eingereicht. Dabei ist es Pflicht, den eingereichten Antr\u00e4gen eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung zuzuf\u00fcgen. In der Regel muss diese von einem Anwalt bei einem pers\u00f6nlichen Treffen \u00fcberpr\u00fcft und unterzeichnet werden. Im Verlauf der Corona-Krise wurde entschieden, dass es zu m\u00f6glich sein wird, die meisten Antr\u00e4ge online einzureichen. Dabei besteht nicht die Notwendigkeit einer physischen \u00dcberpr\u00fcfung der oben genannten eidesstattlichen Erkl\u00e4rungen, die f\u00fcr die meisten Antr\u00e4ge normalerweise erforderlich sind. Dieser Vorgang erfolgt \u00fcber das Online-System auf der Website des Amtes f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten<\/a>, bei dem Antr\u00e4ge auf Erbschaftsanordnung, Antr\u00e4ge auf Durchf\u00fchrung eines Testaments und andere Antr\u00e4ge gestellt werden k\u00f6nnen, die im Rahmen des Verfahrens vor dem Amt f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten eingereicht wurden.<\/p>\n Erbschaft in der Corona-Krise – W\u00e4hrend des durch die Corona-Krise verursachten Notsituation k\u00f6nnen eidesstattliche Erkl\u00e4rungen \u00fcberpr\u00fcft werden, ohne dass ein physisches Treffen mit einem Anwalt erforderlich ist. Die eidesstattliche Erkl\u00e4rung selbst kann auch online auf der Website des Amtes f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten eingereicht werden. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung, die eingereicht werden muss, falls einer der Erben auf seinen Anteil am Testament verzichten m\u00f6chte. Vorbehaltlich der neuesten Richtlinien der Anwaltskammer kann die eidesstattliche Erkl\u00e4rung vor einem Anwalt aus der Ferne und ohne die Notwendigkeit einer physischen Sitzung \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zur Erleichterung f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit und zur Vermeidung unn\u00f6tiger Risiken f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung w\u00e4hrend der Corona-Krise bestimmte Ma\u00dfnahmen ergriffen wurden. B\u00fcrokratische Vorg\u00e4nge wurden erleichtert und Antr\u00e4ge k\u00f6nnen ohne die Notwendigkeit der physischen Anwesenheit gestellt werden. Diese Vorgehensweise wird voraussichtlich w\u00e4hrend der gesamten Phase der Notfallperiode fortgesetzt. Um Rechtsbeistand und Unterst\u00fctzung bei der Einreichung von Antr\u00e4gen und Verfahren vor dem Amt f\u00fcr Erbschaftsangelegenheiten zu erhalten, k\u00f6nnen Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unserer Rechtsanwaltskanzlei finden Sie Anw\u00e4lte mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet des Erbrechts, die Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Erbschaftsregister und in der Antragstellung auf Testamentsdurchf\u00fchrung oder Erbschaftsordnung haben. <\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Erbschaft in der Corona-Krise – Um die \u00d6ffentlichkeit in der Krisensituation der Corona-Krise zu unterst\u00fctzen, wurden neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Einreichung von Antr\u00e4gen und eidesstattlichen Erkl\u00e4rungen bei den verschiedenen Beh\u00f6rden festgelegt. 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